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Wartung
Die
jährliche Betriebsdauer einer Heizung entspricht umgerechnet etwa
der Fahrleistung von 90.000 Kilometern bei einem Pkw. Wohl kaum ein
Autofahrer würde sein Fahrzeug eine solche Strecke absolvieren
lassen, ohne die vom Hersteller vorgeschriebenen
Inspektions-Intervalle einzuhalten. Doch bei der Heizung sind viele
Deutsche weniger pingelig: Sie vergessen sie einfach...
Wer jedoch an der Heizungswartung spart, spart an der falsche
Stelle. Denn die jährliche Kontrolle von Kessel, Brenner und
Komponenten durch den Heizungsfachmann macht sich in aller Regel
bezahlt. Schließlich gewährleistet die regelmäßige
Heizungsinspektion eine optimale Energieausnutzung, geringe
Emissionen und obendrein die gewünschte Funktionssicherheit der
häuslichen Wärmezentrale. Eine in der Pflege stiefmütterlich
behandelte Heizung kann dagegen bis zu zehn Prozent mehr verbrauchen
als eine gewartete. Somit schont der Service unterm Strich nicht nur
Umwelt, Klima und Haushaltsbudget, sondern womöglich auch das
Nervenkostüm der Hausbewohner. Denn selbst die beste Heizung bleibt
irgendwann unter ihren Möglichkeiten, wenn sie nicht gewartet wird.
Am bequemsten ist der Abschluss eines Wartungsvertrages.
Dann kommt der Servicemonteur - nach vorheriger Absprache -
"automatisch" ins Haus und erledigt alle notwendigen
Wartungsarbeiten zum vereinbarten, vergleichsweise günstigen
Pauschalpreis. Die Serviceaufwendungen für die Heizung sind klar
kalkulierbar, zumal zum Wartungsvertrag üblicherweise auch die
Hilfe im Notfall gehört. Für deren Inanspruchnahme muss dann kein
Cent extra bezahlt werden.
Übrigens: Die Wartung einer Heizung ist keine Aufgabe für
Hobbybastler, auch nicht für einen versierten Heimwerker. Nicht
nur, weil heutige High-Tech-Ölbrenner und Regelungen spezielle
Messgeräte und Werkzeuge erfordern, sondern weil die Eigenleistung
an Kessel und Brenner zu unnötigen Störungen führen kann, die
wiederum vom Fachmann gegen entsprechendes Entgelt behoben werden
müssen. Der Gesetzgeber sieht das genauso: Er schreibt in der
Heizanlagen-Verordnung eine regelmäßige Wartung der Öl- oder
Gasheizung vor, und zwar ausschließlich durch einen anerkannten
Fachbetrieb. |
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